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„Diese Zeit der Nachkriegsordnung ist zu Ende. Sie ist mehr als 70 Jahre her […] und wir müssen auch als Deutsche lernen, mehr Verantwortung zu übernehmen." (Öffentliche Bekanntgabe durch Frau Bundeskanzlerin Merkel am 27. April 2018 bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Herrn US‐Präsident Trump im Weißen Haus, Washington D.C.)

Damit ist der Weg zur Wiederherstellung des Völkerrechtssubjektes Bundesstaat Bayern als Glied-/Bundesstaat innerhalb des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich/Deutschland mit seinen 26 Glied‐/Bundesstaaten frei.

Alle Bayern sind aufgerufen, verbunden mit dem völkerrechtlichen Auftrag zur Restitution, als Abkömmlinge unserer Vorfahren, das Erbe unserer Ahnen anzutreten, ihre wahre Staatsangehörigkeit gemäß § 1 RuStAG 1913 in Bayern anzunehmen, sich damit zu entnazifizieren, die Funktion des persistent objector zu übernehmen, damit gemäß Völkervertragsrecht auf ihre Bodenrechte zu bestehen und damit beizutragen, das völkerrechtliche Unrecht zu heilen!

Es ist der Auftrag, die Strukturen der staatlichen kommunalen Selbstverwaltung Bayerns wiederaufzubauen, um die freiheitlich, demokratische Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und die Staatsgewalt und die Bodenrechte an das deutsche Volk der Bayern zurückzugeben. 

Es ist die einmalige Chance für alle Bayern, dem derzeit noch illegal praktizierten Gewohnheitsrecht auf ihrem angestammten Territorium rechtskräftig durch das höherwertige Völkervertragsrecht entsagen und widersprechen zu können!

Dieses Gewohnheitsrecht legitimiert derzeit noch die in Deutschland mehr oder weniger offen praktizierten Rechtskreise „EU‐Recht“, „BRD‐Recht“, „Nazi‐Recht“, Handelsrecht, Seerecht, kanonisches Recht, etc. pp. Das praktizierte Gewohnheitsrecht bedeutet mittlerweile offenkundig den Verlust der tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit, der Souveränität und des rechtlichen Anspruches der Menschen auf das humanitäre Menschenrecht. Das praktizierte Gewohnheitsrecht nimmt dem deutschen Volk der Bayern das Recht auf kommunale Selbstverwaltung in rechtsstaatlich organisierten Gemeinden, verknüpft mit dem Verlust der Rechte am eigenen Grund und Boden (Bodenrechte). Im weiteren Verlauf des praktizierten Gewohnheitsrechts, ist der unwiderrufliche und offensichtlich fest einkalkulierte Volkstod des deutschen Volkes der Bayern erkennbar.

 

 

Dieses praktizierte Gewohnheitsrecht wird weiterhin von allen denjenigen legitimiert, am Leben gehalten und mit Energie versorgt, die sich diesen Strukturen ohne wirksamen Widerspruch oder sogar freiwillig unterwerfen. Ohne den Status quo im hier beschriebenem Sinne zu verändern, werden diese durch Gewohnheitsrecht legitimierten Strukturen selbst durch starken Gegenprotest, Wahl alternativer Parteien, Petitionen, Bürgerkrieg o. ä. weiterhin genährt.

Die von den alliierten Westmächten USA, Großbritannien und Frankreich installierte und gesteuerte Bundesrepublik Deutschland, die nun als Nachkriegsordnung beendet ist, hatte niemals eine Legitimation vom Souverän der (indigenen, autochthonen) deutschen Völker erhalten! Sie hatte sich vielmehr mit betriebenem Namensmißbrauch „Deutschland“, sowie unter Mißbrauch und Fälschung der Gesetze des Deutschen Reichs/Deutschland im Rechtsstand 1914, als „Scheinstaat“ in Europa mit ihrem gesamten Gewaltmonopol rechtswidrig eingenistet.

Sowohl die von den Alliierten installierte Weimarer Republik, das 3. Reich und die Bundesrepublik Deutschland mit einverleibter DDR, auf Grundlage ihres wichtigsten Regelwerkes der Nachkriegsordnung zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit – das von den Alliierten vorgegebene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlandhat nun ein Ende!

Mit der Beendigung der Nachkriegsordnung am 27. April 2018 gilt in Bayern die Verfassung gemäß Notwahl vom 10. Dezember 2015 und der Rechts- und Gebietstand vom 30. Juli 1914, zwei Tage vor Ausbruch des 1. Weltkriegs unter Beachtung der Verfassung des Deutschen Reichs/Deutschland vom 16. April 1871 sowie die Reichsgesetze im Rechtsstand 1914, zwei Tage vor Ausbruch des 1. Weltkriegs in den völkerrechtlich anerkannten Staatsgrenzen der Glied-/ Bundesstaaten des Deutschen Reichs/Deutschland von 1914.

Der Staat Bundesstaat Bayern ist legitimer und völkerrechtskonformer Rechtsnachfolger des Königreichs Bayern. Bayern unterzeichnete am 30. Juni 1866 das Genfer Abkommen, Teil des humanitären Völkerrechts, die Genfer Konventionen vom 22. August 1864.

Alle Bayern mit nachgewiesener Abstammung gemäß Reichs‐ und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 (RuStAG 1913) werden hiermit aufgerufen, ihre Staatsangehörigkeit in Bayern beurkunden zu lassen – damit das kostbare Erbe ihrer Vorfahren anzutreten – und zur Reorganisation/Restitution der staatlichen Rechte in Bayern beizutragen und damit ihre zustehenden Boden‐ und Menschenrechte geltend zu machen.

„Ich hoffe, es wird Frieden geben für Nord‐ und Südkorea. Deutschland und Japan gehören natürlich auch dazu.“ (Zitat US‐Präsident Trump, Pressekonferenz am 27. April 2018)

 

Wir wünschen uns Frieden mit allen Völker dieser Erde auf dem Fundament der Wahrheit.