Notwahl de$ Bunde$staat$ Bayern

Klarstellung zum Rechtsstand des Staates Bundesstaat Bayern mit seiner am 10. Dezember 2015 zu München durch die Notwahl angenommenen Verfassung Preußens vom 30. November 1920 als souveränes Glied des Deutschen Reichs mit seiner Reichsverfassung vom 16. April 1871.

Seit dem 10. Dezember 2015 ist die Rechtsstaatlichkeit des Staates Bundesstaat Bayern nach internationalem Staatenvölkerrecht wieder hergestellt und der Bundesstaat Bayern befindet sich seitdem in Reorganisation, seine Handlungsfähigkeit ist dadurch wieder hergestellt.

Für den sich seit dem 10. Dezember 2015 wieder in Reorganisation befindenden Bundesstaat Bayern gilt der Rechts- und Gebietsstand 30. Juli 1914, zwei Tage vor Ausbruch des 1. Weltkrieges unter Beachtung der Verfassung des Deutschen Reichs/Deutschland vom 16. April 1871 sowie die Reichsgesetze im Rechtsstand 1914, zwei Tage vor Ausbruch des 1. Weltkrieges in den völkerrechtlich anerkannten Staatsgrenzen der Glied-/Bundesstaaten des Deutschen Reichs/Deutschland von 1914.
Durch Beschluß des Volkes der Bayern durch Notwahl am 10. Dezember 2015 in München wurde die Verfassung des Freistaats Preußen angenommen und entsprechend für Bayern angepaßt.