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Seit Veröffentlichung der Reichsbürgergesetze 1935 in Nürnberg durch die Nazis, repräsentiert die völkerrechtskonforme Reorganisation der deutschen Glied-/Bundesstaaten des Staatenbundes Deutsches Reich/Deutschland die größte, aufrichtigste und effektivste Anti-Reichsbürger-Bewegung!

Jeder in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bzw. in der EU tätige POLIZIST, SOLDAT, LANDRAT, BÜRGERMEISTER, jeder RICHTER, STAATSANWALT, jedes MITGLIED der LANDTAGE und des BUNDESTAGS, jeder MINISTER, KANZLER, PRÄSIDENT, EUROPA-ABGEORDNETE, UN-VERTRETER oder Verantwortliche eines INTERNATIONALEN GERICHTSHOFES, der die Entnazifizierung fördert und das Reichsbürgertum und alle Reichsbürgergesinnung ernsthaft und rechtmäßig beendet und in seinen Handlungen vollzieht, hat unsere volle Unterstützung.

Alle Aussagen, Veröffentlichungen und Medienartikel mit Bezugnahme auf die Staatsangehörigen der Glied-/Bundesstaaten im Staatenbund Deutsches Reich/Deutschland unter Verwendung des Codewortes „Reichsbürger“ erfüllen die in der BRD geltenden Straftatbestände der Volksverhetzung, der Verleumdung und der üblen Nachrede und bereiten damit vorsätzlich, willkürlich oder fahrlässig dem Völkermord gemäß Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 6 an den indigenen deutschen Völkern die Grundlage.

Durch den lückenlosen Nachweis ihrer Abstammung gemäß RuStAG vom 22.07.1913 gehören z.B. die Staatsangehörigen des Bundesstaats Bayern zum indigenen deutschen Volk der Bayern. Sie haben ihren entgegengesetzten Willen zur Glaubhaftmachung „deutsch“ gemäß Grundgesetz Art. 116 (2) erklärt; sie haben den Personalausweis und Reisepass der BRD und den EU-Führerschein zur Vernichtung bei ihrer Gemeinde abgegeben und somit die mit diesen Urkunden verbundenen, teils invisiblen Verträge mit der BRD/EU gekündigt. Sie haben damit die Staatszugehörigkeit zu „deutsch“ aus der Nazi-Gesetzgebung nach StAG v. 05.02.1934 beendet und sie teilten den Alliierten diese Entnazifizierung ordnungsgemäß über das Standesamt-l in Berlin mit und haben sich damit vom Reichsbürgergesetz der Nazis von 1935 vollumfänglich distanziert!

Die BRD-Länderverwaltungen (z.B. Land „Freistaat Bayern“) und der Bund können völkerrechtlich nur die Staatsangehörigkeit „deutsch“ aus der nationalsozialistischen Gesetzgebung StAG 1934 durch Besitz des Personalausweises vermuten lassen bzw. mit dem „gelben Schein" urkundlich bestätigen! Eine Beurkundung der echten Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG vom 22. Juli 1913 obliegt allein den sich völkerrechtskonform reorganisierenden Glied-/Bundesstaaten im Staatenbund Deutsches Reich/Deutschland auf Grundlage der international anerkannten Restitutionspflicht gemäß § 185 Völkerrecht.

Die Staatsangehörigen der Glied-/Bundesstaaten des Staatenbundes Deutsches Reich/Deutschland haben die Funktion des persistent objector übernommen und verzichten nicht auf ihre Bodenrechte!